Fürs Auto ab Juli 2022 Pflicht: Sicherheitssysteme, die das Fahrzeug haben muss | Verbraucher

2022-05-28 07:44:24 By : Ms. Zara Shi

Die Verordnung wurde bereits 2019 beschlossen

Neue Sicherheit für Autos: Nicht alle neuen Systeme sorgen für Begeisterung. Der ADAC äußert sich durchaus kritisch.

Für Autofahrer gibt es inzwischen in den Fahrzeugen zahlreiche Anzeigen im Cockpit. Nicht bei allen ist dabei immer ganz klar, wie genau die Werte sind. So bleibt meist immer die Frage: Wie weit kann man noch fahren, sobald die Tankanzeige aufleuchtet? Eine EU-Verordnung schreibt jetzt ab Juli 2022 weitere Sicherheitssysteme vor.

Ziel der neuen Regelungen für Autos ist es, die Unfallzahlen im Straßenverkehr weiter zu reduzieren. Die Verordnung wurde bereits Ende 2019 beschlossen und gilt ab 6. Juli 2022. Ihre Bezeichnung hätte allerdings nicht umständlicher sein können: „Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“.

Worum geht es? Der Beschluss sieht vor, dass alle neuen Fahrzeugtypen ab Juli 2022 als Grundausstattung über weitere Assistenzsysteme verfügen müssen. Ab 7. Juli 2024 müssen dann alle Neufahrzeuge diese Systeme haben. Laut Allgemeinen Deutsche Automobil-Club (ADAC) geht es dabei unter anderem um einen Rückfahrassistenten, Notbremsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Abbiegeassistent/Totwinkelassistent/Kollisionswarnsystem für Busse und Lkw sowie Müdigkeitsassistent.

In der Verordnung der EU wird zudem über die „Einführung einer ereignisbezogenen Datenaufzeichnung zur Speicherung einer Reihe von wichtigen, anonymisierten Fahrzeugdaten“ geschrieben. Es handelt sich dabei um eine Art „Blackbox“ für Fahrzeuge. Mit diesem System sollen Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsungen, Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße erfasst werden. Die aufgezeichneten Daten können der Unfallforschung und -analyse dienen.

Dazu heißt es in der Verordnung, dass die „Genauigkeit und die Auflösung der Daten sowie für ihre Sammlung, Speicherung und Abrufbarkeit, in einem kurzen Zeitfenster vor, während und unmittelbar nach einer Fahrzeugkollision (ausgelöst z. B. durch eine Airbag-Auslösung) ein nützlicher Schritt bei der Gewinnung von genaueren, detaillierteren Unfalldaten“ sei.

Beim Geschwindigkeitsassistenten gab es in der Vergangenheit immer wieder auch Kritik. So äußerte sich der Allgemeine Deutsche Automobil-Club noch im Jahr 2021 eher zurückhaltend über das System Intelligent Speed Adaptation (ISA). Demnach sei es nicht ausreichend erprobt und ausgereift. Die Fachleute sehen aber dennoch im Einzelfall eine hilfreiche und sinnvolle Erweiterung der Sicherheitssysteme für alle Fahrzeuge.

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