Aviation: Tarifverhandlungen zu Zeitzuschlägen gehen in die nächste Runde! | luftsicherheit-nrw.de

2022-09-11 05:00:28 By : Ms. coco dong

Die Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Samstagsarbeit standen im Mittelpunkt der Tarifverhandlungen am 25. August 2022 in Berlin. Die ver.di-Tarifkommission knüpfte bei den Zeitzuschlägen an ihre Forderungen von Januar 2020 und den Tarifverhandlungen am 31. Januar 2020 an.

Bei Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen (Samstag-. Sonntags- und Feiertagsarbeit) soll immer der höchste Zuschlag gezahlt werden.

Nachtzuschläge sollen zusätzlich zu den anderen Zuschlägen gewährt werden.

Die vor 18 Monaten begonnen Verhandlungen zu den Zeitzuschlägen haben die Arbeitgeber wegen der mit der Pandemie verbundenen Krise im Luftverkehr erst jetzt wieder aufgenommen.

Zu Beginn der Tarifverhandlungen führte der BDLS aus, dass mit dem diesjährigen Entgeltabschluss die Personalkosten für die Unternehmen sehr stark gestiegen seien. Die Forderungen von ver.di zur Erhöhung der Zeitzuschläge würde diese Personalkosten weiter zum explodieren bringen und deshalb gäbe es keinen Spielraum für diese die gestellten Forderungen zu erfüllen. Die Refinanzierung für die höheren Zeitzuschläge seien insbesondere in der Flughafensicherheit (§§ 8 und 9) nicht sichergestellt. Dies würde viele Unternehmen überfordern.

Die ver.di-Tarifkommission betonte in den Verhandlungen, dass das Thema Zeitzuschläge bei unseren Kolleg*innen in den Betrieben hochbesetzt sind. Es gebe eine hohe Erwartungshaltung bei den Beschäftigten, da die Zeitzuschläge seit langer Zeit nicht mehr weiterentwickelt wurden.

Mit den Forderungen will die ver.di-Tarifkommission die Steuerfreigrenzen bei den Zeitzuschlägen ausschöpfen. Dabei ist besonders wichtig, den Nachtzuschlag künftig zusätzlich zu den anderen Zuschlägen zuzahlen. Das hilft den Kolleg*innen, die zu diesen ungünstigen Zeiten arbeiten. Die ver.di –Tarifkommission fordert eine bessere Bezahlung der geleisteten Mehrarbeit die über die individuelle arbeitsvertragliche monatliche Arbeitszeit hinausgeht.

Der Feiertagszuschlag sowie der Zuschlag für Oster- und Pfingstsonntag als Feiertag wurden intensiv und lang mit dem BDLS diskutiert, da die 100% Feiertagszuschlag lediglich ein Ausgleich für den an sich freien Tag sei, also ohne zusätzliche Honorierung der Arbeit an einem Feiertag. Bei den Forderung nach Zahlung des Feiertagszuschlags an Oster- und Pfingstsonntag bestritt der BDLS die Steuerfreiheit des höheren Zuschlags. Erst nachdem dies geklärt war signanislierte der BDLS beim Feiertagszuschlag und beim Zuschlag für Oster- und Pfingstsonntag ein entgegenkommen und seine Bereitschaft an diesen Tagen auch die Nachtzuschläge zusätzlich zu zahlen.

Die Verhandlungen werden am 28. September 2022 in Berlin fortgesetzt. Bei diesen Verhandlungen werden sowohl die Zeitzuschläge als auch die Verhandlungen zur Tarifierung von Funktionszulagen fortgesetzt.