Beim Betrieb von Röntgengeräten besteht Nachbesserungsbedarf

2022-04-21 07:55:47 By : Ms. nicole luo

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Der TÜV hat den Röntgenreport 2022 veröffentlicht. Bei durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind, stellten TÜV-Sachverständige im Jahr 2021 insgesamt 2.424 Mängel fest.

Funktioniert ein Röntgengerät nicht ordnungsgemäß, können Abbildungsfehler, so genannte Artefakte, zu Fehldiagnosen führen. Eine weitere Gefahr für Patienten und medizinisches Personal betrifft Mängel am Strahlenschutz. Laut Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der Geräte daher vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen der Anlage sowie wiederkehrend alle fünf Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Im Jahr 2021 untersuchten TÜV-Sachverständige im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung 15.841 Röntgengeräte. Insgesamt entdeckten die Prüfer dabei 2.424 Mängel. „Viele Mängel an Röntgengeräten lassen sich vermeiden, wenn Kliniken und Arztpraxen die Vorschriften des Strahlenschutzes gewissenhaft einhalten und die Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden“, sagte Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des ersten TÜV-Röntgenreports. „Insgesamt ist das technische Sicherheitsniveau im Bereich der Röntgendiagnostik hoch und kein Patient muss sich Sorgen machen, wenn eine Untersuchung ansteht.“ Probleme an den Geräten betreffen v. a. Mängel an der Schutzausrüstung sowie an der Bildempfängertechnik.

Die von den TÜV-Organisationen geprüften Röntgengeräte unterteilen sich in die Anwendungsbereiche Humanmedizin (2.970 Prüfungen), Dentalmedizin (9.111), Veterinärmedizin (984) und technische Anwendungen (2.776). Im TÜV-Röntgenreport sind Gerätetypen abgebildet, bei denen besonders häufig Mängel auftreten, um daraus Verbesserungsvorschläge für den Strahlenschutz abzuleiten. Die Mängel werden in die Kategorien schwerwiegend, erheblich und einfach/formal eingeteilt.

Bei den humanmedizinischen Röntgengeräten sind 19 Prozent der im Jahr 2021 festgestellten Mängel als schwerwiegend eingestuft worden. Ein Weiterbetrieb der Anlagen ist dann meist nicht möglich. Schwerwiegende Mängel müssen behoben und die Geräte erneut geprüft werden. 75 Prozent der Mängel an humanmedizinischen Geräten waren der Kategorie erheblich zuzuordnen. Die Beseitigung erheblicher Mängel kann von den Sachverständigen ohne erneuten Ortstermin bestätigt werden. Weitere sechs Prozent waren einfache/formale Mängel.

Neben fest installierten Geräten sind v. a. in Krankenhäusern mobile C-Bögen im Einsatz, die flexibel an verschiedenen Stellen wie Operationssälen oder in anderen Röntgenräumen verwendet werden können. Bei C-Bögen sind Röntgenquelle und Bildempfänger an einem C-förmigen Arm angebracht. Anders als bei anderen Geräten werden die Röntgenbilder zwar dargestellt und gespeichert, aber nicht auf Folienmaterial ausgegeben. An den 739 geprüften C-Bögen haben die TÜV-Sachverständigen insgesamt 296 Mängel festgestellt. Bei 55 Geräten (7,4 Prozent) wurden Mängel am Bildwiedergabesystem gefunden. Schröer gab zu bedenken: „Da die Röntgenbilder beim C-Bogen in Echtzeit auf einem Bildschirm wiedergegeben werden, müssen die Monitore der Geräte in einwandfreiem Zustand sein.“

Die mit Abstand meisten Röntgengeräte sind in Zahnarztpraxen in Gebrauch. Unterschieden werden Dental-Tubus-Geräte, mit denen einzelne Zähne aufgenommen werden, und Panoramaschichtaufnahmegeräte für Röntgenbilder des gesamten Gebisses. Im Jahr 2021 wurden 5.358 Dental-Tubus-Geräte geprüft und dabei insgesamt 882 Mängel festgestellt. Die schlanken Geräte sind entweder mobil oder werden an Wand, Decke oder direkt am Behandlungsstuhl angebracht. An 353 Geräten haben die Sachverständigen Mängel an den Patientenschutzmitteln festgestellt (6,6 Prozent). Meist fehlt der vorgeschriebene Schilddrüsenschutzschild, den Patienten bei der Röntgenaufnahme unter dem Kinn festhalten müssen, oder andere Patientenschutzmittel.

Darüber hinaus wurden 3.753 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft und insgesamt 572 Mängel festgestellt. Bei 58 Geräten (1,5 Prozent) sind Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen entdeckt worden, die wie bei den humanmedizinischen Geräten zu Artefakten auf den Röntgenbildern führen können.

Da die Mängelquoten bei Geräten für Mammographie und Hochdosisgeräten für Computertomographie (CT) und Strahlentherapien sehr niedrig sind, werden diese im TÜV-Röntgenreport nicht gesondert behandelt. Bei 300 Prüfungen von CT-Geräten im Jahr 2021 sind nur 18 Mängel festgestellt worden. In zwei Fällen waren die Mängel allerdings schwerwiegend, da der bauliche Strahlenschutz für die Anlagen nicht ausreichend war. „Viele Mängel können nur durch eine Prüfung vor Ort entdeckt werden“, sagte Schröer. „Die Kombination aus regelmäßigen Wartungen und externen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige gewährleistet einen optimalen Schutz der Patienten, des medizinischen Personals und der Bevölkerung vor gesundheitsschädlicher Strahlung.“

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