Düsseldorf: Passagier schmuggelt Gold in Krippenfiguren

2021-12-14 17:49:44 By : Mr. Adonis Su

Düsseldorf Ein Reisender aus dem Libanon wollte die Meldepflicht umgehen. Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen entdeckte das Edelmetall in einem kreativen Versteck.

Das Röntgengerät, mit dem der Zoll routinemäßig Gepäckstücke durchleuchtete, zeigte deutlich die Schmuckstücke. Nur im Koffer eines 54-Jährigen, der in Duisburg lebt und am Donnerstag mit einem Flieger aus dem Libanon in Düsseldorf gelandet ist, glitzerte zunächst nichts. Neben Kleidungsstücken gab es nur Figuren aus einer Weihnachtskrippe: drei Kamele, drei Könige, ein Ochse und ein Esel sowie eine solarbetriebene Lampe.

Allerdings hatten die Figuren nicht nur den üblichen Filz unter den Füßen, sondern auch eine leicht feuchte Putzschicht. Die Zöllner röntgen dann Könige und Tiere, um zumindest eine metallische Füllung zu entdecken. Und als dann der Gips von den Weisen aus dem Osten abgekratzt wurde, wie das Hauptzollamt in seiner Mitteilung schreibt, kamen die in Aluminium gewickelten Goldstücke zum Vorschein. Unter den 33 Stück mit einem Gewicht von rund 450 Gramm befanden sich acht Armbänder, neun Halsketten, fünf Ohrringe, sieben Münzen aus den Jahren 1912 bis 1918 und eine Goldunze (31,13 Gramm). Es gab auch eine Solarlampe und ein kleines goldenes Versteck.

Der Zoll schätzt den Gesamtwert auf 15.000 Euro, konnte ihn aber aufgrund der schlecht lesbaren Prägung noch nicht beziffern. Den Betrag hätte der Reisende auf jeden Fall angeben müssen, zudem hatte er den „grünen“ Ausgang beim Zoll falsch gewählt. Da er zudem 6.500 Euro in bar bei sich hatte, wurde der Freibetrag für Geld und währungsähnliche Zahlungsmittel (einschließlich der Altmünzen und der Goldunze) überschritten. Daher leitete der Zoll nicht nur ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung (für den Schmuck), sondern auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unterlassener Bargelddeklaration ein. Der Angeklagte durfte das Bargeld behalten, das Gold wird jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten.

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