bundeswehr-journal Sicherheitsniveau in der Bundeswehr „insgesamt angehoben“ - bundeswehr-journal

2021-11-29 08:28:10 By : Mr. Jason Huang

Berlin. Die linke Fraktion wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Sicherheits- und Zuverlässigkeitskontrollen es in den vergangenen drei Jahren im Rahmen des Bundesgeheimnis- und Sabotageschutzes gegeben habe. Am 16. Januar informierte die Regierung in einem 17-seitigen Papier über die Jahre 2014, 2015 und 2016 (den Zeitraum Januar bis einschließlich November). Im militärischen Bereich wurden zwischen Januar und November letzten Jahres 43.687 Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. 13.549 Ehepartner, Lebenspartner oder Mitbewohner wurden ebenfalls in die Befragung einbezogen.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den elf statistisch erfassten Monaten des vergangenen Jahres im öffentlichen Dienst (ohne Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst) 7023 Sicherheitskontrollen und 3792 Sabotagekontrollen durchgeführt, insgesamt also von 10.815 Fällen.

Im nichtöffentlichen Bereich wurden 16.025 Sicherheitskontrollen und – bis 16. Dezember 2016 – 4.321 Sabotageschutzkontrollen und 44 Kontrollen im Bereich der Satellitendatensicherheit abgeschlossen, insgesamt 20.390 Fälle.

Das Bundessicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vom 20. April 1994 „regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit bestimmten sicherheitsrelevanten Tätigkeiten Rezension)".

Das Gesetz kennt drei Stufen der Sicherheitskontrolle: die einfache Sicherheitskontrolle (Ü1) nach § 8 SÜG, die erweiterte Sicherheitskontrolle (Ü2) nach § 9 SÜG und die erweiterte Sicherheitskontrolle mit Sicherheitsuntersuchungen (Ü3) nach § 10 SÜG .

Die Ü1 ist unter anderem für Personen durchzuführen, die Zugang zu Verschlusssachen der Klassifikation VS-VERTRAULICH haben sollen. Die Ü2 untersucht den Personenkreis, der mit Verschlusssachen der Stufe GEHEIM oder einer Vielzahl von als vertraulich eingestuften Dokumenten in Berührung kommen könnte. Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsuntersuchungen Ü3 richtet sich an diejenigen Personen, die Zugang zu Verschlusssachen der Stufe STRENG GEHEIM bzw oder eine Behörde sollte Tätigkeiten mit vergleichbarer Sicherheitssensibilität ausführen).

Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung ist in der Regel fünf Jahre gültig. Es muss nach Ablauf aktualisiert werden. Bei erweiterten Sicherheitsprüfungen mit Sicherheitsuntersuchungen (Ü3) muss in der Regel nach zehn Jahren eine Wiederholungsprüfung (erneute Erstprüfung) eingeleitet werden. Die jeweilige Prüfung kann ohne Einschränkungen, mit Einschränkungen/Auflagen oder mit Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen werden.

Die Linke wollte auch von der Bundesregierung wissen, wie viel Zeit durchschnittlich zwischen der Abgabe der Sicherheitserklärung und dem Ergebnis der Sicherheitskontrolle vergeht. Im vergangenen Zeitraum (bis einschließlich November) konnten rund 77 Prozent aller Fälle bei Ü1 „innerhalb der ersten sechs Monate“ abgeschlossen werden. In rund 84 Prozent aller Fälle wurde der Ü2-Studiengang „innerhalb der ersten zwölf Monate“ absolviert. Bei der Ü3 dauern die Verfahren natürlich am längsten: Hier könnten gut 66 Prozent der Prozesse „innerhalb der ersten 18 Monate“ abgeschlossen werden.

Wie die Bundesregierung weiter erläuterte, wurden im Zeitraum Januar bis einschließlich November 2016 im militärischen Bereich 6.836 Personen nach Ü1, 35.319 Personen nach Ü2 und 4.699 Personen nach Ü3 kontrolliert. Das sind insgesamt 46.854 Bewertungen (diese Zahl beinhaltet auch Bewertungen im Bereich der deutschen Bundesnachrichtendienste). Im genannten Zeitraum wurden auch im Segment „Militärgeheimnis- und Sabotageschutz“ 2891 Personen „mit anderer Staatsbürgerschaft“ überprüft (2014: 2276, 2015: 2679).

Mit Blick auf die Einführung des Sicherheitschecks für alle Soldaten der Bundeswehr (siehe hier) durch die 16. Soldatengesetz-Novelle fragte auch die Linke: "Bedeutet [...] diese Änderung [...]" dass es in Zukunft keine Auflistung von sicherheitsrelevanten Bereichen geben wird?" für die eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden muss oder welche weiteren Folgen diese Änderung hat? "

Zudem erklärte die Bundesregierung, dass der gesetzlich vorgeschriebene Schutz sogenannter „besonders sicherheitsrelevanter Bereiche“ von der Einführung einer einfachen Sicherheitskontrolle (Ü1) für künftige Soldaten unberührt bleibe. Die Tätigkeit an einer besonders sicherheitssensiblen Stelle erfordert eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 - Sabotageschutz). Abschließend heißt es: „Die mit dem 16. Soldatengesetz-Änderungsgesetz vorgesehene Einführung einer einfachen Sicherheitskontrolle […] wird das Sicherheitsniveau der Bundeswehr insgesamt erhöhen und eine derzeit bestehende Lücke schließen Schutz bei der Ausbildung in Kriegswaffen."

Unser Symbolbild, entstanden am 13. Oktober 2015 in Zweibrücken, zeigt einen Bewerber für die EGB-Kräfte der Bundeswehr auf dem Hindernisparcours. Die sogenannten „EGB-Kräfte“ sind die Spezialkräfte des Heeres mit erweiterter Grundqualifikation (EGB) für Spezialeinsätze. (Foto: Martin Stollberg / Bundeswehr)

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Christian Dewitz Fachjournalist "Public Relations" (Westdeutsche Akademie für Kommunikation, Köln) Infografik Umsatzsteuer-ID: DE 210858429 Finanzamt: St. Goarshausen