bundeswehr-journal Sicherheitsrisiko: 63 Bewerber seit Juli 2017 abgelehnt - bundeswehr-journal

2021-11-29 08:28:19 By : Mr. Jerry L

Berlin. Im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019 lehnte die Bundeswehr insgesamt 63 Bewerber wegen Sicherheitsbedenken ab. Die Sicherheitsrisiken, die einer umfassenden Waffenausbildung entgegenstehen, hatte der Militärische Abwehrdienst (MAD) bei Sicherheitskontrollen erkannt. Unter den abgelehnten Kandidaten befanden sich 18 Rechtsextremisten, drei sogenannte „Reichsbürger“, zwei Linksextremisten, zwölf Islamisten und zwölf Personen aus dem Spektrum „Organisierte Kriminalität / Straftaten / Gewaltbereitschaft“. Die Bundesregierung nannte die Zahlen am 19. Juli in ihrer Antwort auf eine kleine Frage der Fraktion Die Linke. André Hahn, Ulla Jelpke und Tobias Pflüger formulierten die Detailfragen zum Thema „Ergebnisse der Einstellungsüberprüfung der Soldaten“.

So wollten die Parlamentarier beispielsweise wissen, wie viele Bundeswehr-Bewerber seit dem 1. Juli 2017 bis jetzt (30. Juni 2019) vom MAD nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) geprüft wurden. Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums, das der Bundesregierung die achtseitige Antwort übermittelte, prüfte das MAD im fraglichen Zeitraum insgesamt 43.775 Bewerber.

Die meisten der überprüften Personen waren laut der Antwort der Regierung normal. In 1173 Fällen brachte die Einstellungsprüfung jedoch „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“, bei denen das MAD den Bewerber erneut unter die Lupe nahm.

Seit dem 1. Juli 2017 werden Männer und Frauen, die sich für den Dienst in unseren Streitkräften interessieren, vom MAD überprüft. Dies erfolgt auf Grundlage des 16. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 27. März 2017.

Aus der Reaktion der Regierung geht nicht hervor, dass die Neueinstellung der Soldaten eine direkte Folge der Vorfälle von 2017 mit rechtsextremen Bundeswehrangehörigen ist. Es gibt jedoch einen Hinweis: "Die Überprüfung zielt darauf ab, das Risiko zu verringern, das mit der Erstausbildung von Personen in (Kriegs-)Waffen verbunden ist." Eine Überprüfung von Soldaten, die sich bereits in einer solchen Ausbildung befanden oder diese bereits absolviert hatten, fand nicht statt und findet nicht mehr statt.

Ausgangspunkt der Gesetzesinitiative zur Überprüfung der Rekrutierung war der Terrorismusverdacht gegen den Soldaten Franco A. "und einige ihm nahestehende Personen in Deutschland". Die Ermittlungen gegen den Oberleutnant "wegen Vorbereitungen zu einer rechtsextremistischen Terrordelikt" begannen im Frühjahr 2017. Trotz zweijähriger intensiver Arbeit ist es der Bundesanwaltschaft noch nicht gelungen, den Fall vor Gericht zu bringen.

Die Soldatenrekrutierungsprüfung basiert auf einer einfachen Sicherheitsprüfung nach § 8 SÜG, auf die § 37 Abs. 3 Soldatengesetz verweist. Die einfache Sicherheitsüberprüfung umfasst insbesondere die Abfrage von Erkenntnissen der Polizeibehörden und der Nachrichtendienste auf Bundesebene, die auf eine extremistische und/oder gewalttätige Verstrickung des Antragstellers hinweisen könnten.

Die SÜG-Untersuchungen werden von der sogenannten „beteiligten Behörde“ durchgeführt. Dies ist für den Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums des MAD.

Kommt das MAD zu dem Ergebnis, dass bei der zu kontrollierenden Person ein Sicherheitsrisiko zu erkennen ist, legt es den Fall dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten als zuständige Stelle im Sinne des SÜG mit Beschlussfassung vor.

Nach der internen Organisationszuordnung im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums ist die zuständige Stelle in der Regel der Sicherheitsbeauftragte des Bundeswehramtes, der bei der einfachen oder erweiterten Sicherheitskontrolle aller Angehörigen der Bundeswehr über die Sicherheitsrisiken entscheidet Statusgruppe der Soldaten. Der Sicherheitsbeauftragte trifft eine eigene Ermessensentscheidung über ein Sicherheitsrisiko, die er nach Anhörung der betroffenen Person trifft.

Eine Besonderheit der Rekrutierungsprüfung besteht darin, dass das Prüfungsverfahren häufig nicht vor dem zugesagten Dienstantritt des zukünftigen Soldaten mit einem Ergebnis oder einem vorläufigen Ergebnis abgeschlossen werden kann. Die Bundesregierung antwortete: „Dies wird zunächst zugunsten der Bewerberin/des Bewerbers dadurch berücksichtigt, dass in der Grundausbildung allgemeine Ausbildungsinhalte bevorzugt werden und die fehlende Absolvierung des Sicherheitschecks einer Einstellung nicht entgegensteht. Ein Soldat darf jedoch nur auf der Grundlage eines sog. „eingeschränkten vorläufigen Ergebnisses“ vollständig an der Waffe trainiert werden. Sicherheitsrisiko im Gegensatz zu Waffentraining.

In den Fällen, in denen die betreffende Person bereits eingestellt wurde und der Sicherheitsbeauftragte ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko erkennt, wird sie aus der Armee entlassen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Zeitraum von Juli 2017 bis einschließlich März 2019 vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung rund 6.700 Personen in die Truppe aufgenommen.

Auch die Abgeordneten der Linkspartei im Bundestag wollten von der Regierung wissen, wie sie die Attraktivität der Bundeswehr für Menschen aus extremistischen Lagern und organisierter Kriminalität einschätzen. Die Frage lautete weiter: "Welche unterschiedlichen Beweggründe verbinden diese Personen mit einem Dienst in der Bundeswehr nach Angaben der Bundesregierung oder - soweit ihr dies bekannt ist - nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden?"

Die Regierung erklärte: „Die Gesetzesinitiative zur Einführung der Rekrutierungsprüfung basierte insbesondere auf Hinweisen darauf, dass islamistische Kreise versuchten, ideologisch ausgewogene Menschen zum Zwecke der Waffenausbildung für kurze Zeit in die Bundeswehr zu entsenden.“ Beispiele aus Auslandseinsätzen hätten auch gezeigt, dass islamistische Gruppierungen Terroristen in den afghanischen Streitkräften immer wieder Regierungstruppen zur Ermordung eigener Kameraden und Angehöriger verbündeter Streitkräfte angestiftet hätten. Gefahren durch solche Akteure sind nach Angaben der Bundesregierung sowohl im Inland als auch außerhalb der Einrichtungen der Bundeswehr nicht auszuschließen.

Abschließend heißt es in der Antwort: „Außerdem zeigten die Erkenntnisse des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Missbrauch auch in Bezug auf dieses Spektrum. Entsprechende Annahmen lassen sich grundsätzlich analog auf den Bereich sonstiger extremistischer Bestrebungen und organisierter Kriminalität übertragen. "

Zu unserem Symbol: Die Bundeswehr will keine Extremisten oder Kriminellen in ihren Reihen haben, die nur an einer militärischen Ausbildung interessiert sind. Dies gilt insbesondere für die Spezialeinheiten unserer Streitkräfte, bei denen die Bewerber besonders intensiv geprüft werden. Das Foto zeigt Soldaten der Fernspählehrkompanie 200 aus Pfullendorf. (Das Unternehmen wurde im zweiten Halbjahr 2015 aufgelöst. Zuvor, im Jahr 2008, war die gesamte Fernsehtruppe bereits als eigenständige Truppengruppe außer Dienst gestellt worden.) (Foto: Christian Vierfuss / Bundeswehr)

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Christian Dewitz Fachjournalist "Public Relations" (Westdeutsche Akademie für Kommunikation, Köln) Infografik Umsatzsteuer-ID: DE 210858429 Finanzamt: St. Goarshausen